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Wer arbeitslos ist, weiß, wie schwer es sein kann, im Alltag über die Runden zu kommen. Wenn dann Extraausgaben bevorstehen, wie etwa bei einem Umzug, zählt jeder Cent. In diesem Fall können Arbeitslose staatliche Unterstützung durch Geld- und Sachleistungen erhalten. Hierfür müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Wann erhalten Arbeitslose Umzugsgeld?

Möchten Hartz IV - Empfänger umziehen, so sollten sie dabei einige Aspekte beachten. Andernfalls stehen die Chancen auf Umzugsgeld vom Arbeitsamt schlecht. Entscheidend ist zum einen die Größe der Wohnung. Erscheint der Arbeitsagentur die Quadratmeterzahl und der Mietpreis der neuen Wohnung unangemessen, stimmt sie einem Umzug nicht zu und zahlt demzufolge kein Umzugsgeld.

Bezieht ein Erwerbsloser erstmals Hartz IV und betrachtet das Arbeitsamt seine bisherige Wohnung als zu groß oder zu teuer, kann der Betroffene sogar zum Wechsel in eine kleinere oder günstigere aufgefordert werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Umzugsgeld, jedoch nur zu bestimmten Zwecken: Wohnungsanzeigen, Maklergebühren, Kosten bei Ummeldung des Wohnsitzes sowie Fahrtkosten, wenn potentieller Wohnraum besichtigt wird. Geld für Umzugskartons wird nicht gezahlt.
Benötigen Erwerbslose bei Ihrem Wohnungswechsel professionelle Hilfe, können sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Dieses muss das zuständige Arbeitsamt jedoch akzeptieren. Betroffene sollten sich im Vorfeld über angemessene Preise informieren und mindestens drei Umzugsfirmen vorschlagen. Deren Konditionen entscheiden über die Höhe der Kostenerstattung von der Arbeitsagentur. Finanzielle Aufwendungen für Renovierungsarbeiten müssen Arbeitslose meist selbst tragen. Doch auch hier entscheidet das Arbeitsamt anhand des konkreten Einzelfalls. Wird eine Mietkaution für eine neue Wohnung fällig, so kann bei der Arbeitsagentur ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Verlangt das Arbeitsamt von Arbeitslosen, dass sie umziehen, so müssen diese ihre tatsächlichen Bemühungen für einen Wohnungswechsel eindeutig nachweisen.

Umzugskosten können ebenfalls übernommen werden, wenn Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz an einem anderen Ort besteht. Ob die Arbeitsagentur in diesem Fall finanziell unterstützt, hängt vor allem davon ab, wie weit der neue Job vom bisherigen Wohnort entfernt liegt und ob sich ein Wohnungswechsel lohnt. Ist dieser gerechtfertigt, können Betroffene zumindest mit einer Beteiligung des Arbeitsamtes an den Umzugskosten rechnen.

Vorbereitung ist Alles!

Soll ein Umzug reibungslos gelingen, so bedarf es einer guten Vorbereitung und Organisation. So sollte das zuständige Arbeitsamt rechtzeitig über einen Umzug informiert werden. Vor dem Kistenschleppen muss eine schriftliche Genehmigung der vorliegen. Wird der Wechsel des Wohnsitzes erst nachträglich gemeldet, erfolgt keine Rückerstattung von Umzugskosten. Zudem können Erwerbslose ihren Anspruch auf Hartz IV verlieren. Generell zahlt sich Eigeninitiative aus! Wer zum Beispiel Hilfe von Familienangehörigen und Freuenden erhält, spart Geld.

Umziehen mit Sozialhilfe

Möchten Empfänger von Sozialhilfe umziehen, können sie beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen. Hierbei existieren ähnliche Regeln wie bei Hartz IV - Empfängern. So müssen auch Erwerbsunfähige ihre Informationspflicht gegenüber dem Sozialamt erfüllen. Dieses leistet wie auch das Arbeitsamt nur eine Kostenerstattung, wenn ein Empfänger von Sozialhilfe bestimmte Beweggründe für einen Wohnsitzwechsel vorweist. Hierzu zählen unter anderen die Wohnungsgröße bzw. der Mietpreis, massive Wohnungsschäden, Trennung und Ehescheidung sowie ein Arbeitsplatzwechsel. Welche Umzugskosten in welcher Höhe übernommen werden, hängt wieder vom Einzelfall ab.