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Steht der Umzug in eine neue Wohnung an – egal ob in eine andere Stadt oder im selben Wohnort – fallen einige Kosten an. Einen Teil davon können Sie sich über die Steuererklärung beim Finanzamt zurückholen.

Umzug privat

Generell beteiligt sich das Finanzamt nicht an den privaten Umzugskosten. Erfolgt der Umzug aus persönlichen Gründen, müssen die Kosten auch selbst getragen werden. Es gibt aber die Möglichkeit, Arbeiten an Wohnung oder Haus – sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen – beim Finanzamt geltend zu machen. Dafür müssen die Kosten genau aufgeschlüsselt und belegt werden. Zu diesen Kosten zählen neben den Umzugskosten auch Malerarbeiten und kleinere Ausbesserungsarbeiten. Damit diese Kosten vom Finanzamt anerkannt werden, müssen die Arbeiten von einer Firma durchgeführt werden, die ihre Arbeiten mit einer ordentlichen Rechnung belegen kann. Diese Rechnung sollte per Überweisung bezahlt werden und nicht in bar, sonst kann das Finanzamt die Rechnung ablehnen. Jährlich können Sie bis zu 20.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Davon kann das Finanzamt dann 20% als Steuererleichterung anerkennen.

Umzug aus beruflichen Gründen

  • Das Finanzamt erkennt den Umzug aus beruflichen Gründen nur unter bestimmten Voraussetzungen an. Einer der folgenden Punkte muss erfüllt sein:
  • Nach dem Umzug hat sich der einfache Arbeitsweg um mindestens 30 Minuten verkürzt. Die Entfernung ist dabei nebensächlich. Man kann als Nachweis einen Routenplaner benutzen, der den alten und den neuen Weg von der Wohnung zur Arbeit errechnet .
  • Umzug aus dem Ausland. Wer in Deutschland eine neue Arbeitsstelle antritt und vorher im Ausland gearbeitet hat, zieht aus beruflichen Gründen um.
  • Unter Umständen erkennt das Finanzamt den Umzug an, wenn sich nachweislich die Arbeitsbedingungen verbessern.
  • Sie wechseln den Arbeitgeber oder werden in eine andere Stadt versetzt. In diesem Fall erkennt das Finanzamt die Umzugskosten ebenfalls an. Auch wer nach Beendigung der Ausbildung eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antritt, kann profitieren.
  • Wegen der entfernten Arbeitsstelle mieten Sie eine Zweitwohnung an.
  • Wer aus beruflichen Gründen eine Dienstwohnung beziehen muss.


Ganz wichtig:

Vor Antritt der neuen Arbeitsstelle darf der Umzug noch nicht erfolgt sein. Zu mindestens sollte der Arbeitsvertrag vor dem Umzug unterschrieben sein.
Der Umzug wird nicht berufsbedingt anerkannt, wenn Sie zuerst aus privaten Gründen umziehen und sich dann eine neue Stelle suchen.
Beim Umzug aus beruflichen Gründen kann ich welche Kosten absetzen?
Werbungskosten sind alle Ausgaben, die direkt mit ihrem Job zu tun haben. Dazu zählen auch die Umzugskosten aus beruflichen Gründen. Falls der Arbeitgeber nichts übernimmt, können folgende Kosten abgesetzt werden:

Umzugskosten allgemein

  • Kosten zur Wohnungssuche und –besichtigung
  • Umzugskosten für Transport und Verpackung einer Umzugsfirma
  • Bis zu 6 Monaten doppelte Miete: Wenn die Kündigung der alten Wohnung erst nach Umzug wirksam wird

Sonstige Kosten

  • Kosten für Aufbau von Möbeln und Geräten in der neuen Wohnung sowie Abbau in der alten Wohnung
  • Kosten für Malerarbeiten
  • Kosten für Telefonanschluss in der neuen Wohnung
  • Kosten für Ummeldung des Fahrzeugs (neues Kfz-Kennzeichen)
  • Kosten für Ummeldung bei Behörden (neuer Personalausweis)

Hinweis:
In der Steuererklärung sollten Sie nicht nur den Endbetrag eintragen, sondern eine detaillierte Übersicht aller Kosten beilegen.